28 Jun Absturzsicherung
Absturzsicherung Durch die Vorgaben aus der Norm SIA 271, Ziffer 2.1.3.2, ist ein gefahrloser Unterhalt des Abdichtungssystems jeder- zeit zu ermöglichen. Ist die Absturzhöhe bei einem Flachdach höher als 3,0 m sind Sicherungsmassnahmen gegen einen Sturz über die Dachkante zu treffen. Bei nicht genutz ten Flachdächern kann die Absturzsicherung durch die Mon tage von EAP (Einzelanschlagpunkten) erreicht werden. Bei genutzten Flachdächern (z.B. mit Solaranlagen) sind Seil oder Schienensysteme oder ein Kollektivschutz vorzusehen . Die Planung und Ausführung von solchen Anlagen müssen zwingend nach den Herstellervorgaben umgesetzt und die notwendigen Dokumentationen dazu erstellt werden. ...