Absturzsicherung

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Absturzsicherung

Durch die Vorgaben aus der Norm SIA 271, Ziffer 2.1.3.2, ist ein gefahrloser  Unterhalt des Abdichtungssystems  jeder- zeit zu ermöglichen. Ist die Absturzhöhe  bei einem  Flachdach höher als 3,0 m sind Sicherungsmassnahmen  gegen einen Sturz über die Dachkante zu treffen. Bei nicht genutz­ ten  Flachdächern  kann die Absturzsicherung  durch die Mon­ tage von EAP (Einzelanschlagpunkten) erreicht werden. Bei genutzten  Flachdächern (z.B. mit Solaranlagen)  sind Seil­ oder Schienensysteme  oder ein Kollektivschutz  vorzusehen . Die Planung und Ausführung  von solchen Anlagen  müssen zwingend nach den Herstellervorgaben umgesetzt und die notwendigen Dokumentationen dazu erstellt werden.

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